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Strafrecht
Wer gegen Vorschriften des Strafgesetzbuch und vielen anderen sogenannten Nebengesetzen verstößt, läuft Gefahr von einem Strafgericht verurteilt zu werden. Von der Polizei und der Staatsanwaltschaft muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wenn diese, sei es durch eine Anzeige, einen Zeitungsartikel oder von Amtswegen Kenntnis von dem Verdacht einer strafbaren Handlung erlangen. 

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahren führt jedoch nicht zwingend zu einer Verurteilung. Das Verfahren kann von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, wenn die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben. Auch bei einem Tatverdacht kann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden. 

Wenn eine Einstellung nicht möglich ist, kann von der Staatsanwaltschaft der Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beantragt werden oder die Staatsanwaltschaft erbet Anklage. 

Derjenige, gegen den ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, kann einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Dies ist in jedem Fall zu empfehlen, da dieser Akteneinsicht nehmen kann und sachgerecht beraten kann.

Jeder von uns, ob als Fußgänger, als Radfahrer oder als Autofahrer, nimmt ständig am Verkehrsleben teil.

Dabei sind nicht immer alle Konflikte vermeidbar. Schnell hat man eine rote Ampel überfahren oder ein Ticket fürs Falschparken bekommen.

Sollten Sie sich zu unrecht belangt fühlen, helfen wir Ihnen gerne jederzeit weiter und beraten Sie zu Ihren individuellen Problemen.


Spezialisierter Rechtsanwalt:
  Dr. Jürgen Mansperger

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