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Wer gegen Vorschriften des Strafgesetzbuch und vielen anderen
sogenannten Nebengesetzen verstößt, läuft Gefahr von einem
Strafgericht verurteilt zu werden. Von der Polizei und der
Staatsanwaltschaft muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
werden, wenn diese, sei es durch eine Anzeige, einen
Zeitungsartikel oder von Amtswegen Kenntnis von dem Verdacht
einer strafbaren Handlung erlangen.
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahren führt jedoch
nicht zwingend zu einer Verurteilung. Das Verfahren kann von
der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, wenn die
Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben.
Auch bei einem Tatverdacht kann das Verfahren gegen Zahlung
einer Geldbuße eingestellt werden.
Wenn eine Einstellung nicht möglich ist, kann von der
Staatsanwaltschaft der Erlass eines Strafbefehls bei Gericht
beantragt werden oder die Staatsanwaltschaft erbet Anklage.
Derjenige, gegen den ein Ermittlungsverfahren anhängig
ist, kann einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung
beauftragen. Dies ist in jedem Fall zu empfehlen, da dieser
Akteneinsicht nehmen kann und sachgerecht beraten kann.
Jeder von uns, ob als Fußgänger, als Radfahrer oder als
Autofahrer, nimmt ständig am Verkehrsleben teil.
Dabei sind nicht immer alle Konflikte vermeidbar. Schnell
hat man eine rote Ampel überfahren oder ein Ticket fürs
Falschparken bekommen.
Sollten Sie sich zu unrecht belangt fühlen, helfen wir
Ihnen gerne jederzeit weiter und beraten Sie zu Ihren
individuellen Problemen. |
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