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Steueramnestie
Seit dem 30. Dezember 2003 ist das Gesetz zur Steueramnestie
in Kraft. Die folgende Darstellung zeigt die wichtigen Regelungen
der Steueramnestie auf, kann aber nur sehr einfach und generalisiert
sein. Keinesfalls kann sie rechtliche Hilfe ersetzen. Denn
wie stets in Rechtsfragen stecken die Tücken im Detail. Und
hier geht es um viel, wenn es um die Frage geht, ob man mit
einer Strafe rechnen muss oder nicht.
Die Strafbefreiungserklärung ist eine Chance, die es zu prüfen
gilt. Wir helfen Ihnen gerne dabei und stehen Ihnen mit Rat
und Tat zur Seite. Unser Angebot:
- Wir beraten Sie darüber, ob eine
Strafbefreiungserklärung
für Sie in Frage kommt,
oder
eine Selbstanzeige Sinn macht.
- Wir zeigen Ihnen auf, welche finanzielle Belastung
auf
Sie zu kommt und wie man diese möglichst gering
halten
kann.
- Wir erstellen für Sie die Erklärung und beraten
Sie
hinsichtlich
der sinnvollsten Vorgehensweise.
Bei Interesse oder weitere Fragen nehmen Sie
mit uns Kontakt auf. Ihr Ansprechpartner:
RA Klaus Haischer
Tel. 0 74 23 / 81 06 11
info@haischer.de
Die gesetzliche Intension
Der Bundesfinanzminister hat sich auf die Fahnen geschrieben,
für mehr Steuerehrlichkeit zu sorgen, selbstverständlich
mit dem Bewusstsein, neue Mittel für den Staat zu gewinnen.
Durch das am 23. Dezember 2003 vom Gesetzgeber verabschiedete
und am 30. Dezember 2003 in Kraft getretene "Gesetz
zur Förderung der Steuerehrlichkeit" erhofft
sich der Staat, an zu versteuernde Einnahmen aus Auslandskapital
heranzukommen, von denen das Finanzamt nichts weiß,
allenfalls etwas ahnt. Herr Eichel erwartet hierdurch Mehreinnahmen
von bis zu 5. Mrd. Euro.
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