Steueramnestie
Seit dem 30. Dezember 2003 ist das Gesetz zur Steueramnestie in Kraft. Die folgende Darstellung zeigt die wichtigen Regelungen der Steueramnestie auf, kann aber nur sehr einfach und generalisiert sein. Keinesfalls kann sie rechtliche Hilfe ersetzen. Denn wie stets in Rechtsfragen stecken die Tücken im Detail. Und hier geht es um viel, wenn es um die Frage geht, ob man mit einer Strafe rechnen muss oder nicht.
Die Strafbefreiungserklärung ist eine Chance, die es zu prüfen gilt. Wir helfen Ihnen gerne dabei und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser Angebot:

- Wir beraten Sie darüber, ob eine
Strafbefreiungserklärung für Sie in Frage kommt,
oder eine Selbstanzeige Sinn macht.
- Wir zeigen Ihnen auf, welche finanzielle Belastung
auf Sie zu kommt und wie man diese möglichst gering
halten kann.
- Wir erstellen für Sie die Erklärung und beraten Sie
hinsichtlich der sinnvollsten Vorgehensweise.

Bei Interesse oder weitere Fragen nehmen Sie
mit uns Kontakt auf. Ihr Ansprechpartner:

RA Klaus Haischer
Tel. 0 74 23 / 81 06 11
info@haischer.de


Die gesetzliche Intension
Der Bundesfinanzminister hat sich auf die Fahnen geschrieben, für mehr Steuerehrlichkeit zu sorgen, selbstverständlich mit dem Bewusstsein, neue Mittel für den Staat zu gewinnen. Durch das am 23. Dezember 2003 vom Gesetzgeber verabschiedete und am 30. Dezember 2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" erhofft sich der Staat, an zu versteuernde Einnahmen aus Auslandskapital
heranzukommen, von denen das Finanzamt nichts weiß, allenfalls etwas ahnt. Herr Eichel erwartet hierdurch Mehreinnahmen von bis zu 5. Mrd. Euro.

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