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Mediation |
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Mediation beim strafrechtlichen Täter-Opfer-Ausgleich
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Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?
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Täter-Opfer-Ausgleich steht als Begriff im Gesetz (z.B. §46a
StGB). Darunter versteht man eine außergerichtliche
Konfliktschlichtung, auch Mediation in Strafsachen genannt.
Betroffene von Straftaten haben im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit,
mit Hilfe eines Vermittlers (Mediators) eine außergerichtliche
Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung
zu verständigen.
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Nutzen des Täter-Opfer-Ausgleiches
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Geschädigte können durch eine außergerichtliche
Konfliktschlichtung Wiedergutmachung, Schmerzensgeld erhalten,
reden, fragen, Ärger loswerden, Energie und Kosten für
langwierige Gerichtsverfahren sparen und vor allem sind sie
nicht in eine passive Zeugenrolle gedrängt, sondern können
den Verlauf und die Inhalte des Verfahrens aktiv mitbestimmen.
Beschuldigte können im Täter-Opfer-Ausgleich reinen Tisch
machen, die Verantwortung für die Straftat übernehmen,
Wiedergutmachung leisten und gegebenenfalls Strafmilderung
erhalten. Auch der Beschuldigte ist nicht wie im Prozess in
einer passiven Rolle, sondern er kann mitbestimmen und einen
konstruktiven Beitrag zur Lösung einbringen. Für alle Bürger
bedeutet die Mediation im Strafrecht ein konstruktives Umgehen
mit Straftaten und eine gute Ergänzung zur bestehenden
Strafrechtspraxis. Dem Übel der Tat, wird nicht automatisch
das Übel der Strafe entgegensetzt. Vielmehr geht es beim Täter-Opfer-Ausgleich
darum, die Betroffenen einzubeziehen, um eine bessere,
gerechtere und sichere Zukunft zu gestalten, von der alle
profitieren.
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Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?
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In getrennten Vorgesprächen klärt der Vermittler, ob und wie
die Konfliktschlichtung vonstatten gehen kann. In weiteren
gemeinsamen Gesprächen suchen die Betroffenen eine Lösung,
die für beide Seiten akzeptabel und Gewinn bringend ist.
Darüber treffen Geschädigte und Beschuldigte in Folge eine
Vereinbarung.
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