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Mediation

Mediation beim strafrechtlichen Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?
Täter-Opfer-Ausgleich steht als Begriff im Gesetz (z.B. §46a StGB). Darunter versteht man eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, auch Mediation in Strafsachen genannt.
Betroffene von Straftaten haben im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, mit Hilfe eines Vermittlers (Mediators) eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen.
Nutzen des Täter-Opfer-Ausgleiches
Geschädigte können durch eine außergerichtliche Konfliktschlichtung Wiedergutmachung, Schmerzensgeld erhalten, reden, fragen, Ärger loswerden, Energie und Kosten für langwierige Gerichtsverfahren sparen und vor allem sind sie nicht in eine passive Zeugenrolle gedrängt, sondern können den Verlauf und die Inhalte des Verfahrens aktiv mitbestimmen. Beschuldigte können im Täter-Opfer-Ausgleich reinen Tisch machen, die Verantwortung für die Straftat übernehmen, Wiedergutmachung leisten und gegebenenfalls Strafmilderung erhalten. Auch der Beschuldigte ist nicht wie im Prozess in einer passiven Rolle, sondern er kann mitbestimmen und einen konstruktiven Beitrag zur Lösung einbringen. Für alle Bürger bedeutet die Mediation im Strafrecht ein konstruktives Umgehen mit Straftaten und eine gute Ergänzung zur bestehenden Strafrechtspraxis. Dem Übel der Tat, wird nicht automatisch das Übel der Strafe entgegensetzt. Vielmehr geht es beim Täter-Opfer-Ausgleich darum, die Betroffenen einzubeziehen, um eine bessere, gerechtere und sichere Zukunft zu gestalten, von der alle profitieren.
Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?
In getrennten Vorgesprächen klärt der Vermittler, ob und wie die Konfliktschlichtung vonstatten gehen kann. In weiteren gemeinsamen Gesprächen suchen die Betroffenen eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel und Gewinn bringend ist.
Darüber treffen Geschädigte und Beschuldigte in Folge eine Vereinbarung.