Home

 


RECHT | STEUER | WIRTSCHAFT | MEDIATION   
EXISTENZGRÜNDUNG | BRASILIEN | TEAM   
  INTERNATIONALES U19 FUSSBALLTURNIER   
SPONSORING | IMAGE | PRESSE   
FORTBILDUNGSANGEBOTE   
IMPRESSUM | KONTAKT   
Inkasso und Zwangsvollstreckung

Inkasso

Unternehmen, Freiberufler und Selbständige sind darauf angewiesen, dass Kunden ihre Forderungen bezahlen, damit eigene Verbindlichkeiten beglichen werden können.
Die erfolgreiche Beitreibung von Forderungen ist viel zu oft der ausschlaggebende Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Geld.
Ihre Rechnungen prüfen wir auf Fälligkeit und Verzug und unterbreiten Ihnen einen Vorschlag, wie Sie am besten zu Ihrem Geld gelangen.
Haben wir für Sie einen Titel erstritten, führen wir unsere Tätigkeit für Sie in der Zwangsvollstreckung fort.

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung heißt, dass dem Schuldner unter zu Hilfenahme staatlicher Zwangsmittel Vermögenswerte zugunsten eines Gläubigers weggenommen werden.
Sobald uns ein vollstreckbarer Titel vorliegt, prüfen wir, ob der Schuldner Einkommen und Vermögen besitzt, das verwertet werden kann.
Gerne beantragen wir für Sie die Pfändung und Verwertung.
Nicht selten kommt es vor, dass ein Schuldner versucht unterzutauchen oder es dem Gläubiger einfach nicht mehr bekannt ist, wo der Schuldner wohnt. In solchen Fällen versuchen wir die Adresse des Schuldners zu ermitteln. Dazu nehmen wir in besonderen Fällen auch Auskunftsdienste in Anspruch.
Nicht immer führen Zwangsmaßnahmen zum Erfolg. Es gibt Fälle, in denen kein Pfändbares Einkommen- oder Vermögen vorhanden ist, der Schuldner aber trotzdem zu einer freiwilligen Ratenzahlung bewegt werden kann. Hier setzen wir unser Geschick und unsere Erfahrung für Sie ein.
Selbstverständlich beraten wir auch Schuldner.
Wir prüfen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen für den Gläubiger gegeben und Vollstreckungsmaßnahmen in Art und Maß rechtmäßig sind.
Auf Seiten der Schuldner kann oft durch geschicktes Verhandeln mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden.

Ihre Ansprechpartnerin:
  Sandra Seethaler-Häußermann
      Rechtsanwaltsfachangestellte

[Email]