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Inkasso und Zwangsvollstreckung |
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Inkasso
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Unternehmen, Freiberufler und Selbständige sind darauf
angewiesen, dass Kunden ihre Forderungen bezahlen, damit
eigene Verbindlichkeiten beglichen werden können.
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Die erfolgreiche Beitreibung von Forderungen ist viel zu oft
der ausschlaggebende Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg
oder Misserfolg eines Unternehmens.
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Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Geld.
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Ihre Rechnungen prüfen wir auf Fälligkeit und Verzug und
unterbreiten Ihnen einen Vorschlag, wie Sie am besten zu Ihrem
Geld gelangen.
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Haben wir für Sie einen Titel erstritten, führen wir unsere
Tätigkeit für Sie in der Zwangsvollstreckung fort.
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Zwangsvollstreckung
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Zwangsvollstreckung heißt, dass dem Schuldner unter zu
Hilfenahme staatlicher Zwangsmittel Vermögenswerte zugunsten
eines Gläubigers weggenommen werden.
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Sobald uns ein vollstreckbarer Titel vorliegt, prüfen wir, ob
der Schuldner Einkommen und Vermögen besitzt, das verwertet
werden kann.
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Gerne beantragen wir für Sie die Pfändung und Verwertung.
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Nicht selten kommt es vor, dass ein Schuldner versucht
unterzutauchen oder es dem Gläubiger einfach nicht mehr
bekannt ist, wo der Schuldner wohnt. In solchen Fällen
versuchen wir die Adresse des Schuldners zu ermitteln. Dazu
nehmen wir in besonderen Fällen auch Auskunftsdienste in
Anspruch.
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Nicht immer führen Zwangsmaßnahmen zum Erfolg. Es gibt Fälle,
in denen kein Pfändbares Einkommen- oder Vermögen vorhanden
ist, der Schuldner aber trotzdem zu einer freiwilligen
Ratenzahlung bewegt werden kann. Hier setzen wir unser
Geschick und unsere Erfahrung für Sie ein.
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Selbstverständlich beraten wir auch Schuldner.
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Wir prüfen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen für den Gläubiger
gegeben und Vollstreckungsmaßnahmen in Art und Maß rechtmäßig
sind.
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Auf Seiten der Schuldner kann oft durch geschicktes Verhandeln
mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen
werden.
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Ihre
Ansprechpartnerin: |
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Sandra Seethaler-Häußermann |
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Rechtsanwaltsfachangestellte
[Email] |
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