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Handelskauf- und Handelsvertreterrecht

Wer selbstständig für einen Dritten Geschäfte abschließt bzw. vermittelt, gilt als Handelsvertreter.

Die wesentlichen Rechte und Pflichten von Handelsvertretern finden sich im HGB.

Im Übrigen können die Rechte und Pflichten vertraglich frei vereinbart werden.


PEZIALISIERTER rECHTSANWALT:
  Dr. Christof Heil
      Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 

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