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Erbrecht

Niemand weiß, wann ihm die Stunde schlägt.

Sie machen sich daher berechtigte Gedanken, was mit Ihrem Vermögen oder Ihren Geschäftsanteilen geschehen soll. Durch eine rechtzeitige praktikable Gestaltung können spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Ebenfalls können steuerliche Vorteile genutzt werden.  

Sie sind Erbe geworden, was ist zu tun?

Oder Sie sind enterbt worden, was für Rechte haben Sie?  

Wir stehen Ihnen nicht nur bei der streitigen Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche, sondern auch bei Ihrer Vorsorge und bei einer gewünschten einvernehmlichen Lösung zur Verfügung.  

Vorbereitende Rechtsgestaltung
  Testament
  Erbvertrag
  Erbverzicht
  Unternehmensnachfolge
  Vorweggenommene Erbfolge
  Schenkungen auf den Todesfall
  Steuerliche Fragen
  Vorsorgevollmacht
  Patientenverfügung
Der Erbfall ist eingetreten:
  Annahme und Ausschlagung des Erbes
  gewillkürte Erbfolge
  gesetzliche Erbfolge
  Vermächtnis
  Pflichtteil bei Enterbung
   Erbauseinandersetzung
  Erbschaftssteuer
Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.

Spezialisierte Rechtsanwältin:
  Margit Wehinger

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