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Das private Baurecht ist zusammen mit dem Architekten- und
Ingenieurrecht längst zu einem eigenständigen Gebiet des
Zivilrechts mit zahlreichen Spezialproblemen geworden.
Immer komplizierter und aufwendiger werdende Bautechniken
mit ihren zu beachtenden komplexen Regelwerken verlangen von
allen Baubeteiligten schnelles, aber auch besonnenes Handeln.
Die VOB mit ihren speziell für Bauverträge entwickelten
Vertragsbedingungen hat sich als allgemeines Regelwerk
durchgesetzt. Daraus ergeben sich zahlreiche rechtliche
Sonderprobleme. Eine kluge Vertragsgestaltung ist hier der
erste Schritt zu einer erfolgreichen Durchführung des
Bauvorhabens.
Wir unterstützen Sie als Bauunternehmer, Architekt,
Ingenieur und Bauherr vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme
des Bauwerks, auch bei Bauzeitverzögerungen oder gar einem
"Steckenbleiben" des Baus (z.B. aufgrund der
Insolvenz der am Bau beteiligten Vertragspartner), sowie
anderen Leistungsstörungen, Baumängeln oder
Abrechnungsproblemen. Die rechtzeitige Sicherung der Ansprüche
hat hierbei eine nicht zu unterschätzende Bedeutung erlangt.
Ein klassisches Tätigkeitsfeld ist weiterhin die außergerichtliche
oder gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Ansprüche.
Hier unsere Leistungen im Überblick:
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